Dachdecker-Hotline in Bergisch Gladbach und Odenthal

Hotline: +49-2202-979899

  • VELUX Vertriebspartner

Ihr Dachdecker-Meisterbetrieb aus Odenthal

Seit 1995 erfüllen wir Wohnträume. Neben dem klassischen Dachdecker-Handwerk haben wir uns auf den Einbau, die Wartung und Pflege von VELUX-Dachfenstern spezialisiert. Dachdeckermeister Gudio Koch ist zudem Innungsmitglied der Dachdeckerinnung Bergisches Land, Beisitzer des Vorstandes der Berufsinnung und Mitglied im Öffentlichkeitsausschuss des Dachdeckerverbandes Nordrhein.

Wir sind Ihr privater VELUX-Kundendienst

Bleiben Sie trocken: Abdichtungen

  • Als Dachdecker-Innungsbetrieb sind wir Spezialisten im Bereich der Bauwerkabdichtung. Neben der Abdichtung von Kellern gehört auch die normgerechte Abdichtung von Nassräumen wie z. B. Bädern, Duschen und Saunen sowie Räumen, die häufig nass gereinigt werden, wie z. B. Küchen, zu unserem Leistungsbereich.

    Die Räume werden abgedichtet, um spritzwasserbelastete tragende Bauteile des Gebäudes wie Decken und Wandflächen durch einen geeignete Lösung dauerhaft vor Schäden zu schützen. Diese Abdichtungen kommen vor allem zum Schutz von Stahlbetondecken, Mauerwerk oder angrenzenden Räumen mit feuchtigkeitsempfindlicher Einrichtung zur Anwendung. Wir beraten wir Sie gerne und gewährleisten die fachgerechte Ausführung. Die Abdichtung von Schwimmbädern, Becken und Behältern im Innen- und Außenbereich ist ebenfalls unser Spezialgebiet. Nicht zu vergessen die Abdichtung barrierefreier Duschen mit Bodenablauf oder die Realisation anderer individueller Abdichtungslösungen in Ihrem häuslichen Umfeld. Erfahren Sie hier mehr...

Renovierungsarbeiten steuerlich absetzen!

  • Wir weisen generell in unseren Rechnungen den Arbeitslohn zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer aus, damit Sie die Rechnung auch bei Ihrer nächsten Steuererklärung nutzen können, denn 20 % der Kosten von Handwerkerleistungen für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung können von der Einkommensteuer abgezogen werden. Zum 1. Januar 2009 wurde der abzugsfähige Höchstbetrag von 600 auf 1.200 Euro verdoppelt. Insgesamt sind seitdem Handwerkerleistungen von bis zu 6.000 Euro begünstigt.


    Wichtig: Der Hausbesitzer muss den Betrag überweisen (bei Barzahlung keine Abzugsfähigkeit!). Nutzen Sie den Steuervorteil um im Rahmen der Renovierung die Räume unterm Dach heller und wohnlicher zu gestalten, zum Beispiel durch eine Vergrößerung der Fensterfläche.

    Hinweis: Bei diesen Informationen handelt es sich nicht um eine steuerliche Beratung. Bitte kontaktieren Sie Ihren Steuerberater für weitere Informationen und eine individuelle Beratung.

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